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Volksbank Marsberg eG
BLZ: 40069266
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Sorgen Sie vor

 

Auch wenn es meist gar nicht notwendig erscheint – durch Krankheit oder einen Unfall kann es leider passieren, dass man nicht mehr entscheidungs- oder handlungsfähig ist.

Für diesen Fall ist es sinnvoll, wenn Sie rechtzeitig Vorkehrungen treffen und einer Person des Vertrauens eine Vollmacht übertragen, zum Beispiel dem Ehepartner oder einem Kind.

Doch nicht jede Vollmacht führt auch automatisch zum Ziel. Welche Vollmacht Sie zum Beispiel erteilen müssen, damit Ihre Bankgeschäfte reibungslos weiter laufen können, erklären wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.
Das Erteilen einer Kontovollmacht ist Vertrauenssache.

Der Bevollmächtigte kann – auch zu eigenen Gunsten – anschließend ... 

  • über jeweilige Guthaben (zum Beispiel durch Überweisungsaufträge) verfügen,
  • bereits eingeräumte Kredite in Anspruch nehmen, 
  • Verbindlichkeiten zu Lasten des Kontoinhabers eingehen, sofern es sich um Verfügungskredite oder Kontoüberziehungen im banküblichen Rahmen handelt,
  • Wertpapiere und Devisen an- und verkaufen, die Auslieferung an sich verlangen sowie Aufträge für andere börsenmäßige Geschäfte erteilen,
  • Optionsscheine an- und verkaufen, sofern Termingeschäftsfähigkeit gegenüber der Bank vorliegt,
  • Rechnungsabschlüsse, Kontoauszüge, Wertpapier-, Depot- und Erträgnisaufstellungen sowie sonstige Abrechnungen und Mitteilungen entgegennehmen und anerkennen.
Diese Vollmacht berechtigt allerdings nicht zum Abschluss und zur Veränderung von Kreditverträgen, zur Bestellung und Rücknahme von Sicherheiten, zur Angabe eines neuen Referenzkontos.
Sie haben Fragen oder wünschen einen Beratungstermin? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.